Erbrecht

Testamente und Erbverträge

Die Erbfolge, welche das Gesetz vorsieht, entspricht meist nicht den individuellen Vorstellungen des Einzelnen. Durch Testament oder Erbvertrag kann die gesetzliche Erbfolge nach den eigenen Wünschen geändert werden. Die notarielle Verfügung von Todes wegen ist nicht nur konkret und klar formuliert und vermeidet so spätere Auslegungsschwierigkeiten. Sie wird auch beim zuständigen Nachlassgericht verwahrt und kann damit nicht verloren gehen und wird im Erbfall automatisch eröffnet und dient regelmäßig als Erbnachweis. Im Todesfall führen notarielles Testament oder Erbvertrag damit zum Wegfall des Erfordernisses eines Erbscheines, wodurch Zeit und Kosten gespart werden. Auch die Entstehung unübersichtlicher und streitanfälliger Erbengemeinschaften kann vermieden werden. In einem persönlichen Beratungsgespräch können die vielfältigen, erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auch unter Beachtung steuerlicher Aspekte individuell mit Ihnen besprochen und die Erbfolge nach Ihren Wünschen geregelt werden. Vereinbaren Sie hierzu gern einen Beratungstermin in unserem Büro.

Erbscheinsantrag

Durch einen Erbschein kann sich der Erbe einer verstorbenen Person als solcher legitimieren. Ein Erbscheinsantrag kann bei einem Notar beurkundet werden. Dieser wird dann an das zuständige Nachlassgericht übermittelt, welches den Erbschein erteilt. Ein Erbscheinsantrag ist grundsätzlich entbehrlich, wenn der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat.

Erbausschlagung

Ist der Erblasser verstorben und Sie kommen als Erbe in Betracht, wollen das Erbe jedoch nicht annehmen, etwa weil der Nachlass überschuldet ist, besteht die Möglichkeit zur Ausschlagung der Erbschaft. Hierbei ist die gesetzliche Ausschlagungsfrist von 6 Wochen nach Kenntnis von Anfall und Grund der Berufung zu beachten. Sofern Sie eine Erbschaft also nicht annehmen wollen, setzen Sie sich gern umgehend mit uns in Verbindung. Zur schnelleren Bearbeitung haben wir für Sie ein Datenblatt erstellt, welches Sie gern für einen entsprechenden Auftrag verwenden können.