Grundbesitz kann auch schenkweise übertragen werden. Neben der Überlassung von Grundbesitz an Ehegatten ist die Übertragung des Familienheims auf die nächste Generation ein klassisches Themengebiet im Notariat. Neben der Beachtung steuerlicher und sozialhilferechtlicher Auswirkungen ist insbesondere die Absicherung des Veräußerers Schwerpunkt der entsprechenden Vertragsgestaltung. Bei der Übertragung des „Lebenswerks“ von Eltern auf Kinder ist es den Veräußerern regelmäßig wichtig, dass Nutzungs- und Rückforderungsrechte vereinbart werden, die die Weggabe des Grundbesitzes „abmildern“. Die Einbeziehung sämtlicher Familienmitglieder zur Vermeidung von Benachteiligungen, Streitigkeiten und späteren Pflichtteilsansprüchen ist ein wichtiger Aspekt, den es bei der Schenkung von Grundbesitz zu beachten gilt. Jeder Fall ist anders. Daher beraten wir Sie hier gern individuell.