Grundstücksrecht

Kaufverträge

Ob Grundstück oder Eigentumswohnung – Der Verkauf oder der Kauf einer Immobilie hat große wirtschaftliche Auswirkungen. Der Traum vom eigenen Heim ist regelmäßig mit einer hohen, finanziellen Belastung verbunden und auch der Verkäufer gibt meist einen wesentlichen Teil seines Vermögens aus der Hand. Eine rechtlich sichere und ausgewogene Gestaltung des Vertrages sowie eine zuverlässige Abwicklung sind daher bei einem derart bedeutsamen Vorgang unerlässlich. Wir begleiten Sie hierbei von der sorgfältigen Erstellung des Entwurfs über die Beurkundung des Vertrages bis hin zur Mitteilung über den Eigentumswechsel im Grundbuch. Sprechen Sie uns gern an – wir beraten Sie gern. Oder nutzen Sie unser Datenblatt zur Vorbereitung eines Kaufvertrages über Grundbesitz.

Grundschulden

Beim Kauf einer Immobilie kann der Käufer den Kaufpreis meist nur mit Hilfe eines Kredites bezahlen. Zwischen Käufer und dessen finanzierender Bank wird hierzu ein separater Darlehensvertrag abgeschlossen. Zur Absicherung des Darlehens verlangt die Bank regelmäßig die Eintragung eines Grundpfandrechts (Grundschuld oder Hypothek) im Grundbuch. Es ist ratsam, die Finanzierung vor der Beurkundung des Kaufvertrages zu klären, damit die notwendigen, finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Grundpfandrechtsbestellung kann dann meist direkt im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages beurkundet werden. Auch hierbei stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

          Grundstücksüberlassungsverträge

Grundbesitz kann auch schenkweise übertragen werden. Neben der Überlassung von Grundbesitz an Ehegatten ist die Übertragung des Familienheims auf die nächste Generation ein klassisches Themengebiet im Notariat. Neben der Beachtung steuerlicher und sozialhilferechtlicher Auswirkungen ist insbesondere die Absicherung des Veräußerers Schwerpunkt der entsprechenden Vertragsgestaltung. Bei der Übertragung des „Lebenswerks“ von Eltern auf Kinder ist es den Veräußerern regelmäßig wichtig, dass Nutzungs- und Rückforderungsrechte vereinbart werden, die die Weggabe des Grundbesitzes „abmildern“. Die Einbeziehung sämtlicher Familienmitglieder zur Vermeidung von Benachteiligungen, Streitigkeiten und späteren Pflichtteilsansprüchen ist ein wichtiger Aspekt, den es bei der Schenkung von Grundbesitz zu beachten gilt. Jeder Fall ist anders. Daher beraten wir Sie hier gern individuell.